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Befangenheit: Sonderbestimmungen für Finanzbeamte?

SteuerrechtWerner DoraltUFS aktuell 2004, 418 - 419 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine ministerielle Anfragebeantwortung, wonach die Mitwirkung eines Ministerialbeamten an einem Steuerverfahren, das seinen Vorgesetzten betrifft, keine Befangenheit begründet, einer kritischen Würdigung.

Rechtsgrundlagen: § 76 BAO

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