Zusammenfassung: Abschlagszahlungen, die durch die Bereitstellung eines Gebäudeteils für den Bau eines Handymastens erzielt werden, sind den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuzählen.
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG; § 28 EStG
Zusammenfassung: Abschlagszahlungen, die durch die Bereitstellung eines Gebäudeteils für den Bau eines Handymastens erzielt werden, sind den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuzählen.
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG; § 28 EStG
