Zusammenfassung: Sofern regelmäßig Dienstreisen in den Ort des Familienwohnsitzes stattfinden, können die Kosten für zusätzliche Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Sofern regelmäßig Dienstreisen in den Ort des Familienwohnsitzes stattfinden, können die Kosten für zusätzliche Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
