Zusammenfassung: Die Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales schließt die Geltendmachung weiterer Werbungskosten aus ; ein Nachweis der tatsächlich entstandenen Werbungskosten bleibt aber möglich.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 17 Abs 6 EStG

