Zusammenfassung: Die mit der Absolvierung eines Berufsvorbereitungsseminars für Piloten in Verbindung stehenden Kosten können als vorweggenommene Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
Zusammenfassung: Die mit der Absolvierung eines Berufsvorbereitungsseminars für Piloten in Verbindung stehenden Kosten können als vorweggenommene Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
