Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert die maßgebliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage bei der Bereitstellung bürgerlicher Kleidung durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 1 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert die maßgebliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage bei der Bereitstellung bürgerlicher Kleidung durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 1 EStG
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