Zusammenfassung: Der UFS beantragt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob die Aktienemission einer Kapitalgesellschaft als steuerbare Leistung qualifiziert und demzufolge das Vorsteuerabzugsrecht für anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Börsegang geltend gemacht werden kann.

