In seinem mit Spannung erwarteten Urteil in der Rs Stellantis Portugal befasst sich der EuGH mit den umsatzsteuerlichen Konsequenzen von Verrechnungspreisanpassungen. Fraglich war dabei im zugrunde liegenden portugiesischen Sachverhalt, ob eine vorgenommene Verrechnungspreisanpassung (year-end adjustment) durch Ausstellung von Gut- oder Lastschriften auf einer eigenständigen (im zugrunde liegenden Sachverhalt zu einer Umsatzsteuernachzahlung führenden) Dienstleistung beruhte, oder ob eine Anpassung der Bemessungsgrundlage des zugrunde liegenden Grundgeschäfts (hier: Lieferung) anzunehmen ist. Gespannt erwartet wurde das Urteil in der Praxis insbesondere aufgrund der ergangenen Schlussanträge von Generalanwältin Kokott, in denen diese eine generelle Lösung zum umsatzsteuerlichen Umgang mit Verrechnungspreisanpassungen vorschlägt.

