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Über die Bedeutung der realistischen Alternativen im Lichte des Fremdverhaltensgrundsatzes

FachbeiträgeSteuerrechtMarius GuggelbergerTPI 2026, 61 - 69 Heft 3 v. 15.6.2026

Wesentlicher Diskussionspunkt bei Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten bei verbundenen Unternehmen ist in der Regel die Höhe der Vergütung aller involvierten Parteien. Dabei sind der Diskussion keine Grenzen gesetzt: Von der Wahl der Transaktionspartner über die gewählte Verrechnungspreismethode bis hin zu den tatsächlichen Vergleichsbetrieben besteht reger Diskussionsbedarf. Seitens der Steuerberatung wird gerne darauf verwiesen, dass es an einer „Transaktionsbezogenheit“ fehlt. Dabei beginnt die Suche nach der Lösung viel früher: Welcher fremde Dritte würde sich nicht die bestmögliche Option für seine Geschäftsentwicklung suchen? Doch auch an dieser Stelle scheiden sich die Geister bzw die Interessenlagen. Von Beraterseite wird aktuell vorgebracht, dass die „realistischen Alternativen“ iSd OECD-VPL eventuell nicht von § 6 Z 6 lit a EStG gedeckt sein könnten und seitens der OECD auf gewisse Anwendungsbereiche eingeschränkt werden. Eine kritische Analyse mit dem „ORA-Konzept“ bzw den logischen und sinnvollen Anwendungsbereichen aus der Sicht eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung soll jedoch zeigen, dass die ORAs Kernelement des Art 9 OECD-MA sind und von § 6 Z 6 lit a EStG rechtlich voll umfasst sind. Das wesentliche Element der realistischen Alternativen stellt nach Ansicht des Autors der Verhandlungsspielraum eines MNE dar. Wem keine Alternativen offenstehen, der kann auch nicht „commercially irrational“ handeln.

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