Das Update 2025 des OECD-Musterkommentars (OECD-MK) liefert erstmals sehr klare und ausführliche Regelungen zur Frage, ob ein Homeoffice eine Betriebsstätte für den Arbeitgeber begründet. Diese sehen vor, dass bei einer Tätigkeit im Homeoffice im Ausmaß von unter 50 % in einem beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten keine Betriebsstätte begründet wird. Wird die Tätigkeit zu 50 % oder darüber hinaus im Homeoffice verrichtet, so begründet dieses nur dann eine Betriebsstätte für den Arbeitgeber, wenn für die Nutzung des Homeoffice ein „commercial reason“ besteht. Damit wird die Thematik der Homeoffice-Betriebsstätten im Vergleich zur bisherigen Sichtweise des österreichischen BMF mE deutlich entschärft.

