Verrechnungspreise sind in der internationalen Steuerpraxis ein Dauerbrenner – einseitige Korrekturen in diesem Bereich zählen zu den häufigsten Ursachen für Doppelbesteuerungen und damit auch zu den wichtigsten Anwendungsfällen für Verständigungsverfahren (mutual agreement procedures, kurz: MAP). Die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien betonen, dass das Verständigungsverfahren das zentrale Instrument zur Beseitigung von Besteuerungen ist, die nicht im Einklang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen stehen und bei denen eine Gegenberichtigung (im kurzen Wege) nicht möglich bzw gescheitert ist. Es ermöglicht betroffenen Unternehmen, nach einer Verrechnungspreiskorrektur in einem Staat eine Entlastung von der abkommenswidrigen (in der Regel Doppel-)Besteuerung zu erreichen – und damit Rechtssicherheit und wirtschaftliche Neutralität herzustellen.

