Am 11. 3. 2025 veröffentlichte das BMF den finalen Wartungserlass 2025 (WE 2025) der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) in der Findok. Durch diesen erfolgt laut BMF die Anpassung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 aufgrund der Veröffentlichung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) 2022 und der seit 2021 notwendig gewordenen laufenden Wartung. Laut Finanzverwaltung beinhaltet der Wartungserlass 2025 lediglich Ergänzungen und Klarstellungen, womit die Neuerungen auch (rückwirkend) für alle laufenden Betriebsprüfungsfälle gelten. Er widmet sich dabei auch einigen in der Verrechnungspreispraxis der letzten Jahre zu beobachtenden „Dauerbrennern“, wie zB der Definition der „richtigen“ Kostenbasis bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode (bzw der kostenbasierten TNMM), der Ausgestaltung von Auftragsforschungsmodellen, der Abgrenzung von kurzfristigen Cash-Pool-Veranlagungen, Konzernstrukturänderungen und der Behandlung von Standortvorteilen. Bei näherer Betrachtung stellen einige der Ergänzungen auch deutliche Verschärfungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis dar. Nicht umfasst sind jedoch Anpassungen im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen, insbesondere der finalen Fassung des Pillar-I-Amount-B-Reports bzw einer diesbezüglichen Positionierung der österreichischen Finanzverwaltung. Dieser Beitrag widmet sich diesen Dauerbrennern und etwaigen sich daraus für die Praxis ergebenden Auswirkungen.

