Mit den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2024 hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen (dBMF) Stellung zur Anpassung des § 1 dAStG im Zuge des Wachstumschancengesetzes genommen. Die Bemühungen des dBMF, die wesentlichen Fragen der Steuerpflichtigen zu beantworten, können als zumindest teilweise erfolgreich angesehen werden. Auch wurden den Steuerpflichtigen wirksame Erleichterungen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Pflichten in Aussicht gestellt. Den Mut, die wesentlichen Durchbrechungen zu internationalen Standards einzudämmen, konnte das dBMF leider nicht aufbringen. Vielmehr hat das dBMF die Chance genutzt, die eigenen Positionen aus den historischen Streitthemen mit Steuerpflichtigen zur gesetzlich gedeckten Verwaltungsmeinung zu erheben, mit der Folge einer Inkongruenz zur internationalen Bewertung.

