Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 14. 6. 2024 den Entwurf des VPR-Wartungserlasses 2024 zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endete am 15. 7. 2024. Der Entwurf sieht umfassende Anpassungen der Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) 2021 vor. Durch den Wartungserlass erfolgt einerseits die Anpassung der VPR 2021 aufgrund der Veröffentlichung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) 2022. Entsprechend wurden alle Verweise auf die OECD-VPL in der Fassung 2022 angepasst. Andererseits erfolgten laut Aussagen des BMF zahlreiche Klarstellungen, welche somit auch rückwirkend für alle offenen Fälle zur Anwendung gelangen würden. Nach Ansicht der Autoren handelt es sich bei einigen der als „Klarstellungen“ titulierten Anpassungen vielmehr um eine Verschärfung der bisherigen Verwaltungspraxis und somit eine entsprechend angepasste Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Andere relevante Entwicklungen, insbesondere die finale Fassung des Pillar-I-Amount-B-Reports, der laut Empfehlung der OECD grundsätzlich ab 2025 zur Anwendung gelangen soll, wurden im Begutachtungsentwurf nicht berücksichtigt. Die KSW hat eine umfangreiche – teils kritische – Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf übermittelt. Mit einer finalen Fassung und Veröffentlichung der neugefassten VPR ist laut letzten Aussagen wohl nicht mehr im Jahr 2024 zu rechnen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Highlights des Wartungserlasses 2024 auf Basis des Begutachtungsentwurfs und diskutiert mögliche Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen in der Praxis.

