Mit den Regelungen des Wachstumschancengesetzes zu Finanztransaktionen hat der deutsche Gesetzgeber die Hürden für eine Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für grenzüberschreitende Transaktionen maßgeblich erhöht. Ein Gleichlauf mit den seit 2020 aufgestellten Prinzipien des Kapitels X der OCED-VPL ist allerdings leider misslungen. Es stellen sich diverse Fragen hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereiches und der Auslegung der neuen Rechtslage. Für den Steuerpflichtigen indes bedeuten § 1 Abs 3d und 3e dAStG insbesondere die Durchführung umfangreicherer Verrechnungspreisanalysen sowie eine Verschärfung der Compliance-Pflichten.

