Das Bundesministerium für Justiz hat am 4. 4. 2024 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz, CBCR-VG) zur Begutachtung ausgesandt. Mit diesem Bundesgesetz wird die Änderungsrichtlinie (EU) 2021/2101 der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen („öffentliches CbCR“) durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen in österreichisches Recht umgesetzt. Das öffentliche CbCR und somit auch das CBCR-VG zielen darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler, in Österreich tätiger Unternehmensgruppen transparent zu machen und damit einer intensiveren öffentlichen Kontrolle zu unterziehen. Das CBCR-VG soll auf Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 21. 6. 2024 beginnen. Das öffentliche CbCR soll bessere Einblicke in die steuerliche Strategie der Unternehmen geben, wenngleich sehr viele Zweifelsfragen bestehen bleiben. Daneben gibt es die wohl – nicht unberechtigte – Sorge der betroffenen Unternehmen, dass steuerliche Informationen auch falsch interpretiert werden können und zu Unrecht „aggressive“ Steuerplanung unterstellt wird. Um etwaigen Reputationsschäden vorzubeugen, bereiten sich betroffene Unternehmen bereits auf die erhöhten Transparenzanforderungen vor. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass das öffentliche CbCR auch ein Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.

