Die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise für Routineproduktionsgesellschaften wird in der Praxis regelmäßig unter Anwendung der TNMM nachgewiesen. Dazu wird in der Regel eine Datenbankstudie erstellt. Sofern das Ergebnis der Routinegesellschaft innerhalb der Interquartilsbandbreite liegt, können die angewandten Verrechnungspreise als fremdüblich erachtet werden. Was geschieht nun allerdings, wenn die Routinegesellschaft auch in andere konzerninterne Transaktionen involviert ist? Ist im Endeffekt nur das „große Ganze“, nämlich, dass das Ergebnis der Gesellschaft am Jahresende innerhalb der Interquartilsbandbreite der Datenbankstudie liegt, relevant?

