Nachträgliche Anpassungen von Verrechnungspreisen und die Auswirkungen auf den Zollwert sind für international tätige Unternehmen bislang mit erheblichen Unsicherheiten geprägt. Seit Langem führt die Frage in Fachkreisen zu Kontroversen, ob es die zollrechtlichen Vorschriften zulassen, einen vereinbarten Verrechnungspreis, der sich aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, als Zollwert zugrunde zu legen. Dieser Beitrag zeichnet einen Umriss über die hierzu ergangene Rechtsprechung, beleuchtet die Implikationen für die Praxis und gibt einen Ausblick auf weitere Entwicklungen zum Zollwert im Unionsrecht.

