Zukünftig müssen Unternehmen die Höhe der Besteuerung in einzelnen Staaten veröffentlichen (Public Country-by-Country Report; CbCR). Die Richtlinie (EU) 2021/2101 vom 24. 11. 2021 muss bis Mitte 2023 umgesetzt werden. Um Fehlinterpretationen der Öffentlichkeit und etwaigen Reputationsschäden vorzubeugen, bereiten sich betroffene Unternehmen auf die erhöhte Transparenz im Steuerrecht vor. Viele Unternehmen sehen im Public CbCR allerdings auch ein wichtiges Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung (zB nach dem Standard GRI 207). Nachstehend wird erläutert, welche Ertragsteuerinformationen betroffen sind und was bei der Umsetzung im Unternehmen von Bedeutung sein kann.

