Dienstleistungen sind ein Dauerbrenner bei der Steuerprüfung von Verrechnungspreisen, da diese nicht greifbar sind. Dies gilt aufgrund des pauschalen Charakters umso mehr für Konzernumlagen. Es ist daher entscheidend, dass der Konzernumlagevertrag die Mindesterfordernisse erfüllt und prüfungssicher konzipiert ist.
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