Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer vom 2. 6. 2021 wurden die deutschen Verrechnungspreisregelungen zur grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung überarbeitet und in einem neuen Abs 3b des § 1 dAStG verankert.

