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Information betreffend Herabsetzung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Update aus der VerwaltungspraxisSteuerrechtTPI 2022, 63 Heft 2 v. 15.4.2022

Info des BMF vom 1. 4. 2022, 2022-0.235.942.

Es wird glaubhaft gemacht, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3 % beträgt (Berechnung analog zur Härtefallregelung gemäß § 27 NEHG 2022, BGBl I 2022/10, basierend auf Vorjahreswerten).

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