Ein integraler Bestandteil des Fremdvergleichsgrundsatzes ist das Konzept der „realistischerweise zur Verfügung stehenden Optionen“. Bei konzerninternen Geschäftsvorfällen ist stets zu analysieren, ob fremde dritte Unternehmen in vergleichbaren Geschäftsvorfällen unter vergleichbaren Rahmenbedingungen die Bedingungen des gegenständlichen konzerninternen Geschäftsvorfalls ebenso akzeptiert hätten und ihnen keine eindeutig attraktivere Möglichkeit zur Verwirklichung ihrer Geschäftsziele zur Verfügung gestanden hätte. Jene Anwendungsbereiche, auf welche die OECD-VPL iVm dem ORA-Konzept insbesondere eingehen, sollen nachfolgend detailliert dargestellt werden.

