Da der österreichische Gesetzgeber (trotz der Empfehlung der OECD/G20) keine betragliche bzw prozentuelle Wesentlichkeitsgrenze im VPDG definiert hat, wird die Handlungsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers bei der Auslegung bzw Beurteilung, ob wesentliche unternehmensgruppeninterne Geschäftsvorfälle vorliegen, welche gemäß § 7 Abs 1 VPDG iVm § 9 VPDG im Local File zu dokumentieren sind, zur ultima ratio. Ob das Ziel der Finanzverwaltung, risikoorientierte, transaktionsbezogene Informationen zu gewährleisten – bei gleichzeitiger Entlastung der Unternehmen durch die Einschränkung auf wesentliche Geschäftsvorfälle bei der Dokumentationsverpflichtung –, erreicht werden kann oder ob de facto doch alle Transaktionen vollumfänglich dokumentiert werden müssen, soll anhand eines Praxisbeispiels dargestellt werden.

