Nach dem EU-BStbG können Streitbeilegungsbeschwerden erst für Besteuerungszeiträume, die am oder nach dem 1. 1. 2018 beginnen, eingebracht werden. Daher gibt es noch wenige Fälle und praktische Erfahrungen zu diesem Verfahren. In diesem Beitrag sollen im Rahmen einer einfachen Case Study aus der Praxis Themen rund um den Begriff der betroffenen Person und einige andere Zweifelsfragen analysiert werden.
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