Mit Veröffentlichung der finalen Verrechnungspreisrichtlinien vom 7. 10. 2021 (VPR 2021) soll in den Rz 137 bis 158 das aus dem BEPS-Projekt hervorgegangene Kapitel VI der OECD-VPL 2017 zu immateriellen Wirtschaftsgütern in die österreichische Finanzverwaltungspraxis übernommen werden. Ganz bewusst bekennt sich das BMF hierin auch zu dem sogenannten DEMPE-Konzept, mit dem die OECD die Verteilung von Besteuerungssubstrat bei Geschäftsvorfällen mit immateriellen Werten neu zu regeln bzw klarer zu definieren versucht. Dieser Beitrag soll die Umsetzung in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen sowie mögliche Konsequenzen für die Verrechnungspreispraxis, darstellen. Darüber hinaus wird an geeigneter Stelle auf relevante Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf vom 4. 12. 2020 hingewiesen.

