Die Ermittlung von Verrechnungspreisen ist naturgemäß keine exakte Wissenschaft. Umso ausschlaggebender sind bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerpflichtigem und Behörde verfahrensrechtliche Gesichtspunkte. Auch der Begutachtungsentwurf der VPR 2020 nimmt im Kontext der Verrechnungspreise Stellung zu Kernpunkten des abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahrens wie Mitwirkungspflichten, Beweislastverteilung und Schätzungsbefugnis. Nach einer kritischen Untersuchung stellen sich die Ausführungen in den VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf teils als übersimplifizierend oder irreleitend heraus.

