Bei der Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen und deren Verrechnung ist gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz zu analysieren, ob diese Tätigkeiten lediglich aus Gesellschafterinteresse erbracht werden und ob der empfangenden Gesellschaft ein wirtschaftlicher bzw kommerzieller Nutzen verschafft wird. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob ein unabhängiger Dritter ein Entgelt dafür leisten würde oder bereit wäre, diese Dienstleistung auch als Eigenleistung zu erbringen (zB durch Aufnahme von Personal). Diese fallweise komplexe Analyse erfordert auch eine fundierte Dokumentation, welche gegebenenfalls der Steuerverwaltung zur Überprüfung vorgelegt werden kann.

