Nach dem Fremdvergleichsgrundsatz sollte im Rahmen der Analyse von konzerninternen Verrechnungen iZm Dienstleistungen die Frage, ob eine konzerninterne Dienstleistung erbracht wurde, davon abhängen, ob die jeweilige Tätigkeit dem konzerninternen Leistungsempfänger einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil verschafft und somit dessen Geschäftsposition stärkt oder sichert. Um eine solche Dienstleistung auch konzernintern verrechnen zu können, ist somit der daraus resultierende Nutzen für den Leistungsempfänger maßgebend; dieser Nutzen ist unbedingt zu dokumentieren. Nach dem im Dezember 2020 versandten Entwurf der überarbeiteten Verrechnungspreisrichtlinien besteht ein erhöhtes Dokumentationserfordernis, insbesondere iZm konzerninternen Dienstleistungsverrechnungen. Dies unterstreicht die steigende praktische Relevanz des Benefits-Tests.

