Das „Hornbach-Urteil“ und seine Auswirkungen wurden in der Literatur bereits ausgiebig diskutiert. Dabei wurde ua die Frage aufgeworfen, ob eine Korrektur auf den Median im Falle eines fremdunüblichen Verrechnungspreises mit Unionsrecht vereinbar ist oder ob lediglich auf den für den Steuerpflichtigen günstigsten Bandbreitenwert anzupassen ist. Da auch die österreichische Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen in der Regel den Verrechnungspreis auf den Medianwert korrigiert, besteht hier eine Unklarheit, auf welchen Wert innerhalb der fremdüblichen Bandbreite im Falle von Verrechnungspreiskonflikten zu korrigieren ist.

