Die Neugestaltung der Behördenstruktur im Finanzressort durch das FORG brachte auch im Bereich der Verrechnungspreise Änderungen. An die Stelle der bisherigen 40 Finanzämter traten ab dem 1. 1. 2021 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit – das „Finanzamt Österreich“ (FAÖ) und das „Finanzamt für Großbetriebe“ (FAG). Kernkompetenz des FAG bleibt die Außenprüfung mit den 40 österreichweit tätigen Prüfteams, die von zwei Fachbereichen unterstützt werden: dem prüfbegleitenden Fachbereich und dem Fachbereich Innendienst und Verständigungsverfahren. Der frühere bundesweite Fachbereich Verrechnungspreise wurde als Teil des Fachbereichs II in das FAG integriert. In diesem Beitrag werden die Aufgaben und die Zuständigkeiten für den Bereich der Verrechnungspreise dargestellt.

