Begründet eine ausländische Unternehmung im Rahmen eines Bau- und Montageauftrags in Deutschland eine Betriebsstätte, so hat sich die Ergebnisermittlung dieser an den deutschen Vorschriften des § 1 Abs 5 dAStG sowie den Verwaltungsgrundsätzen Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) zu orientieren. Diese Vorschriften sehen als Standardmethode für die Gewinnermittlung die Kostenaufschlagsmethode vor, welche in der Praxis jedoch nur selten zu einer sachgerechten Ergebnisermittlung führt. Vor allem vor dem Hintergrund möglicher Verlustprojekte im Zuge der COVID-19-Pandemie führt die überschießende Anwendung der Kostenaufschlagsmethode zu einer nicht sachgerechten und wirtschaftlich nicht gedeckten Ergebniszuweisung an die deutsche Betriebsstätte.

