In einem Urteil vom 27. 2. 2019 hat der deutsche BFH bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit von Darlehensbeziehungen im Konzern eine Rechtsprechungsänderung vollzogen, sowohl bezüglich der Sperrwirkung des Art 9 Abs 1 OECD-MA bei der Einkünftekorrektur nach § 1 dAStG als auch hinsichtlich der Berücksichtigung des Konzernrückhalts. Der BFH ging dabei davon aus, dass eine fehlende Besicherung grundsätzlich fremdunüblich sei. Für den BFH stellt auch der Konzernrückhalt grundsätzlich keine Besicherung dar, wonach der Gerichtshof laut Urteilsbegründung darin „lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung“ erkennt. In diesem Beitrag soll anhand einer Datenanalyse der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zu den Besicherungsquoten von Forderungen österreichischer Banken aufgezeigt werden, dass unbesicherte Unternehmensfinanzierungen nicht nur etabliert, sondern unter fremden Dritten auch die üblichere Form der Finanzierung sind. Zudem wird der sogenannte Konzernrückhalt („implicit credit support“) im Lichte der kürzlich von der OECD veröffentlichten „Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions“ gewürdigt.

