Mit der Unternehmenssteuerreform hat die Schweiz per 1. 1. 2020 verschiedene Steuerprivilegien abgeschafft und neue Förderungsinstrumente wie die Patentbox und einen Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand eingeführt. Ebenso können gewisse Kantone einen Abzug für Eigenfinanzierung vorsehen. Verrechnungspreisrelevante Themen ergeben sich dabei insbesondere bei der Bestimmung des in Produktpreisen enthaltenen Markenentgelts sowie beim Nexus-Ansatz bei der Anwendung der Patentbox sowie der Festlegung des dem Drittvergleich entsprechenden Zinssatzes beim Abzug für Eigenfinanzierung.

