Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (dBMF) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie versandt. Der Referentenentwurf setzt auf 109 Seiten die Richtlinie (EU) 2016/1164 vom 12. 7. 2016 (ATAD), geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/952 (ATAD II) vom 29. 5. 2017, um. Zusätzlich werden hierin der Fremdvergleichsgrundsatz in § 1 deutsches Außensteuergesetz (im Folgenden: AStG) an die internationalen Entwicklungen auf OECD-Ebene angepasst und strengere Regelungen für Finanzierungstransaktionen sowie in Bezug auf immaterielle Werte vorgegeben.

