Die intensiven Bemühungen für eine angemessene steuerliche Erfassung der digitalen Wirtschaft haben verschiedene neue Ansätze für die Erfassung dieser Geschäftsmodelle hervorgebracht. Neben dem sogenannten Marketing-Intangibles-Vorschlag und dem User-Participation-Vorschlag wurde auch ein dritter Vorschlag, nach dem die Besteuerung an eine signifikante ökonomische Präsenz im Marktstaat anknüpfen soll, diskutiert. Allerdings konnte – wohl aufgrund zahlreicher Kritikpunkte – für keinen dieser drei Alternativvorschläge ein Konsens gefunden werden, sodass sich die OECD in einem kürzlich veröffentlichen Sekretariatsvorschlag dazu veranlasst sah, einen eigenen „Unified Approach“ zu entwickeln, der auf die Gemeinsamkeiten der bisherigen Vorschläge aufbaut und auch einzelne Elemente dieser kombiniert. Dieser Beitrag soll aufzeigen, welche Elemente der bisherigen Vorschläge sich im nun vorliegenden Unified Approach wiederfinden. Aufgrund der erkennbaren Parallelen und der schon detaillierteren Ausführungen zum Marketing-Intangibles-Vorschlag, der die Zuordnung eines bestimmten Anteils des Gewinns einer multinationalen (digitalen) Unternehmensgruppe zu jenem Staat vorgeschlagen hat, in dem aufgrund deren Geschäftstätigkeit sogenannte „Marketing Intangibles“ geschaffen wurden, soll dieser nachfolgend besondere Beachtung finden.

