In der Verrechnungspreiswelt stellt der Fremdvergleichsgrundsatz nach wie vor den zentralen Maßstab zur Beurteilung angemessener Verrechnungspreise dar. Die grundlegende Idee besteht darin, eine unabhängige – zwischen unverbundenen Unternehmen stattfindende – Referenztransaktion zu identifizieren, die ein ausreichendes Maß an Vergleichbarkeit zum konzernintern stattfindenden Geschäftsvorfall aufweist. Insoweit steht die Vergleichbarkeitsanalyse im Mittelpunkt der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Dabei werden die für den jeweiligen Geschäftsvorfall relevanten Vergleichbarkeitskriterien/-faktoren untersucht. Führt die Analyse der Vergleichbarkeitsfaktoren zu dem Ergebnis, dass die Referenz-/Vergleichstransaktion in Teilbereichen nicht mit dem konzerninternen Geschäftsvorfall vergleichbar ist, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Vergleichbarkeitsanpassungen vorzunehmen, um die Zuverlässigkeit der identifizierten internen oder externen Fremdvergleichswerte zu erhöhen. Zu den in der Praxis am häufigsten angewandten und somit relevantesten Vergleichbarkeitsanpassungen im Rahmen von „TNMM“-Datenbankstudien zählen dabei insbesondere das sogenannte „working capital adjustment“ sowie „Kapitalkostenanpassungen“, deren Einsatzgebiet bzw Funktionsweise nachfolgend kurz erläutert wird.

