Die Europäische Kommission beschäftigt sich bekanntlich seit Jahren in zahlreichen Fällen unter dem EU-Beihilferecht mit der Unvereinbarkeit selektiver Steuervorteile einiger Mitgliedstaaten. Nach den Fällen in Luxemburg, den Niederlanden und Irland zweifelt nun die Europäische Kommission auch an der Unionsrechtskonformität der britischen CFC-Steuerregelungen in Bezug auf die „finance company partial exemption“. Neben der Analyse dieser „exemption“ im britischen CFC-Regime wird im Beitrag auch ein Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in BEPS-Aktionspunkt 3 sowie Art 7 und 8 Anti-BEPS-Richtlinie vorgenommen. Es zeigt sich dabei, dass insb der Interpretation einer „funktionsadäquaten“ Substanz künftig zentrale Bedeutung zukommen wird.

