Österreichische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmensgruppen können uU zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts für die ganze Unternehmensgruppe verpflichtet werden. So etwa bei Fehlen einer qualifizierten Vereinbarung zum Austausch des Country-by-Country Reports (CbC-Reports) zwischen Österreich und dem Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft (wie derzeit mit den USA). Die neue und teilweise unklare Rechtslage führt bei den betroffenen österreichischen Unternehmen mitunter zu Unsicherheit und Zweifelsfragen.

