Eine in einem Aktienkaufvertrag vereinbarte pauschale Abgeltung von Dividendenansprüchen der Verkäuferinnen für den Zeitraum nach dem Bilanzstichtag bis zum Vollzugstag unterliegt nicht der Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs 1 KStG, sondern stellt einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn dar, weil die wirtschaftliche Eigentümerin der Aktien die an der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung mitwirkende Erwerberin

