Der Vorsteuerabzug setzt einen steuerpflichtigen Inlandsumsatz voraus. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei und schließen den Vorsteuerabzug auch dann aus, wenn Umsatzsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt und abgeführt wurde.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

