Ein für die Dauer eines Dauerschuldverhältnisses vereinbartes laufendes Entgelt des Kunden unterliegt der Umsatzsteuer auch dann, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist und aus diesem Grund die vertraglich vereinbarten Dienste vor dem Ende der Laufzeit ohne Vertragskündigung eingestellt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

