Im gegenständlichen Fall war strittig, ob ein eingebrachter Mitunternehmeranteil trotz eines hohen negativen Kapitalkontos einen positiven Verkehrswert hatte und damit die Voraussetzungen des Art III UmgrStG für eine steuerneutrale Einbringung erfüllt waren.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

