Wird im Rahmen eines Reihengeschäfts die Ware vom mittleren Unternehmer (Erwerber) beim ersten Lieferanten abgeholt und zum Endkunden ins EU-Ausland transportiert (Incoterm DAP), dann gilt die Zuordnung des Transports zur zweiten Lieferung, wenn der Erwerber vor Bewirkung des Lieferumsatzes den Lieferanten darüber informiert, dass die Ware unmittelbar an einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmer weiterveräußert wird, und die Befähigung,

