Pick-Ups wie die Marke Ford Ranger Wildtrak sind aufgrund ihrer Abmessungen unter die Position 8703 (Personenkraftwagen) einzureihen und unterliegen demnach der NoVA-Pflicht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Pick-Ups wie die Marke Ford Ranger Wildtrak sind aufgrund ihrer Abmessungen unter die Position 8703 (Personenkraftwagen) einzureihen und unterliegen demnach der NoVA-Pflicht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
