Strafverteidigungskosten können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass im Rahmen der normalen Betriebsführung ursächlich und ausschließlich vorliegt. Die Anwaltsdienstleistungen dürfen auch .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

