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Nichtabzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/118taxlex-SRa 2025, 281 Heft 9 v. 18.9.2025

Strafverteidigungskosten können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass im Rahmen der normalen Betriebsführung ursächlich und ausschließlich vorliegt. Die Anwaltsdienstleistungen dürfen auch .

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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