Die Bewertung einer Zuwendung an eine Privatstiftung hat zum Zeitpunkt der Zuwendung zu erfolgen. Die Wahl der geeigneten Bewertungsmethode ist dabei spätestens am Fälligkeitstag gem § 3 Abs 1 StiftEG zu klären (bis zum 15.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

