Eine Anrechnung der GrESt iSd § 1 Abs 4 GrEStG ist bei einem Erwerbsvorgang gem § 1 Abs 1 GrEStG nur vorgesehen, wenn entweder ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 2 GrEStG (Begründung/Übertragung einer wirtschaftlichen Verwertungsbefugnis) oder ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 3 GrEStG (Anteilsvereinigung)
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

