Die üblichen Prüfschritte iZm der Empfängerbenennungspflicht, die in der Rsp für Bauunternehmen dargestellt wurden, können in eingeschränkter Form auch für gewerbliche Vermieter als Sorgfaltsmaßstab herangezogen werden, weil auch diese bei Erteilung eines Auftrags an Bauunternehmen (gegenständlich Sanierung eines Wasserschadens in einer Wohnung) eine entsprechende Sorgfaltspflicht

