Wird eine Gesellschaft liquidiert und im selben Zeitpunkt (Stichtag der Liquidationsschlussbilanz) die Geschäftsführertätigkeit durch den Gesellschafter-Geschäftsführer der Gesellschaft aufgegeben, stellt die Kapitalabfindung, die von der Gesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grundlage einer vereinbarten Pensionszusage ausbezahlt wird, einen nicht begünstigten Übergangsgewinn

