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Kapitalabfindung einer Pensionszusage ist kein Aufgabe-, sondern ein Übergangsgewinn, somit kein Freibetrag

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/58taxlex-SRa 2025, 116 - 117 Heft 4 v. 25.4.2025

Wird eine Gesellschaft liquidiert und im selben Zeitpunkt (Stichtag der Liquidationsschlussbilanz) die Geschäftsführertätigkeit durch den Gesellschafter-Geschäftsführer der Gesellschaft aufgegeben, stellt die Kapitalabfindung, die von der Gesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grundlage einer vereinbarten Pensionszusage ausbezahlt wird, einen nicht begünstigten Übergangsgewinn

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